Ein Kommentar

  • Im Zusammenhang mit „500 Jahre Reinheitsgebot“ erreichte uns folgender Beitrag:

    Sehr geehrter Herr Hoderlein!
    Ihrer Kritik an den – konstruierten – Aussagen der Landesaustellung Aldersbach “Bier in Bayern” kann man nur zustimmen. Beides ist ahistorischer Unfug. So renommiert die heutige Brauerei Aldersbach auch sein mag, sie ist ein Produkt der Moderne und hat mit der auch lebensmittelrechtlichen Geschichte nichts zu tun. Die alte Klosterbrauerei der Zisterzienser war eine Haushaltsbrauerei und auch innerhalb des kirchlichen Brauoligopols ohne Bedeutung. Vor der “kleinen Eiszeit ab 1595” war Aldersbach d a s Weinkloster des alten Bayern mit einigen größeren eigenen Weinbaubetrieben und einem großen Besitz an Weinzehnten an der Donau bis vor Regensburg und bis tief nach Niederösterreich. Vor der katastrophalen Klimaverschlechterung ab 1595 hatte Bayern zum großen Teil ein Klima, das nicht nur dem Weinbau, sondern vor allem dem Anbau von, wie wir heute sagen würden: Qualitätsgetreide günstig war. Er hat die “reichen” Landshuter Herzöge reich gemacht. Wie Sie zutreffend aussagen, haben sich die damaligen Territorialherren vor allem darum bemüht, das Brotgetreide vor einer Verwendung als Braugetreide zu bewahren.
    Ahistorischer Unfug ist auch die Behauptung, das Reinheitsgebot von 1516 sei “die erste lebensmittelrechtliche Norm” der europäischen Geschichte. Das fast fanatische Gerechtigkeitsdenken des Mittelalters, wie es sich vor allem in der fränkischen Realteilung ausgedrückt hat, war der geschichtliche Hintergrund für einen wahren Hagel von Verbraucherschutzvorschriften ab dem 14.Jahrhundert, die ihr Zentrum vor allem im fränkischen Reichskreis hatten.
    Mit besten Empfehlungen
    Dr. ing. (agrar) Dr. Dietmar Stutzer
    A-4143 Neustift/ Oberösterreich

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